AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Britta Müller - Brittas Hafentour

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Tour-Teilnehmer/innen und Brittas Hafentour, vertreten durch Britta Müller.
Mit der Buchung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Bedingungen an.

1. Allgemeines
Die Angaben auf der Internetseite, sowie den Flyern und allem sonstigen Werbematerial werden von Brittas Hafentour mit größter Sorgfalt bearbeitet. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Angaben und Informationen übernommen werden kann.

2. Buchung

2.1. Nach der Reservierung der jeweiligen Wunschtour wird die Verfügbarkeit der Buchungsplätze geprüft. Eine Buchungsbestätigung und Rechnung für die jeweils gebuchten Plätze erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin per E-Mail als pdf Anhang. Sollte die Buchung per Telefon erfolgen, wird die Bestätigung per Briefpost oder per E-Mail verschickt. Mit der Buchung, die auch per Telefon zustande kommen kann, treten die AGBs von Brittas Hafentour mit sofortiger Wirkung in Kraft.

3. Preise
3.1. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3.2. Der Betrag für die Teilnahme an der Tour wird im Vorfeld der durchzuführenden Tour auf das auf der Rechnung angegebene Konto überwiesen.

4. Leistungen
4.1.Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung die durch Brittas Hafentour beschrieben wird.
4.2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Brittas Hafentour.
4.3. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang seitens Brittas Hafentour sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und das Gesamtangebot nicht beeinträchtigt ist. Sollten Leistungsänderungen unumgänglich sein, setzt Brittas Hafentour die Teilnehmer / die Teilnehmerinnen davon unverzüglich in Kenntnis.

4.4. Brittas Hafentour behält sich vor, eine Mindestteilnehmerzahl für die Tour festzulegen. Sie können sich jedoch sicher sein, dass Brittas Hafentour selbst besonders daran interessiert ist genügend Teilnehmer für jede Tour zu finden, damit keine der Touren abgesagt werden muss.

5. Fotografien
Alle Fotografien, die vor, während oder nach einer Tour gemacht wurden, dürfen von Brittas Hafentour veröffentlicht werden. Sollte der/die Teilnehmer/in damit nicht einverstanden sein, so hat er/sie dies mündlich oder schriftlich anzuzeigen.

6. Datenschutz
6.1. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Brittas Hafentour für die Kundenbetreuung verwendet werden.
6.2. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.

7. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch die Teilnehmer
7.1. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Brittas Hafentour
7.2. Findet der Rücktritt vom Vertrag statt oder nimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Brittas Hafentour ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
bis 7. Tag vor dem vereinbarten Termin wird die Tour kostenlos storniert
vom 6. – 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
danach 100 % des vereinbarten Preises.  Sollte es Ersatzpersonen geben, die für die abgesagte Tour einspringen, ist die Tour egal zu welchem Zeitpunkt kostenlos stornierbar.

7.3. Unsere Fahrt beginnt pünktlich. Im Falle des Zuspätkommens kann keinerlei Erstattung des Tour Preises angeboten werden.
7.3.1. Die Tour findet auch bei Regen statt.

8. Stornierung/Rücktritt seitens Brittas Hafentour
8.1. Brittas Hafentour behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:
bei Einwirkung höherer Gewalt, Unwetter, oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen
In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.

8.2. Brittas Hafentour behält sich vor, in folgenden Fällen die Teilnehmer / Teilnehmerin nicht mit zu nehmen, bzw. unterwegs aussteigen zu lassen:
- wenn die Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten
In diesem Fall bleibt der Anspruch seitens Brittas Hafentour auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.


9. Haftung
9.1. Die Haftung beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen und ist begrenzt auf den Teilnahme-Preis.
9.2. Bei Touren mit Kindern und Jugendlichen übernimmt  Brittas Hafentour keinerlei Aufsichtspflicht. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin sorgt für ausreichende Aufsicht.
9.3. Brittas Hafentour haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn diese von Brittas Hafentour vermittelt wurden, bzw. als Bestandteil der gebuchten Tour im Leistungsumfang vorgesehen sind.
9.4. Brittas Hafentour haftet nicht für Sach- und Körperschäden der Teilnehmer/innen, sowie dem Verlust mitgeführter Gegenstände.


10. Gerichtsstand
Gerichtsstand: Hamburg
Zuletzt geändert am 12.12.2019
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